Die Freie Waldorfschule Mayen wurde durch uns Eltern und Lehrer gegründet. Eine Schule benötigt um zu funktionieren nicht nur Gründer, Mitwirkende, Schüler und Lehrer sondern auch finanzielle Mittel um die Arbeit der Pädagogen und den Bau der Schule zu finanzieren. Diese Finanzierung erfolgt über Kredite.

Was ist ein Bürgschaftskredit?

Bau und Betrieb der Schule werden u.a. mit einem sogenannten Bürgschaftskredit der GLS Bank, finanziert.

Die GLS Bank finanziert über das gesamte Bundesgebiet verteilt die vielfältigsten sozialen und ökologischen Initiativen. So auch uns. Eine Vielzahl von Menschen, die sich hinter die Initiativen stellen, geben Vertrauen in das Projekt. Die finanzielle Last wird auf diese Weise durch mehrere Personen für den Notfall abgesichert. Ein Bürgschaftskredit ist für die GLS Bank daher wesentlich als

  • Kreditsicherheit,
  • Ausdruck persönlicher Verantwortung und persönlichen Vertrauens,
  • Anzeichen der Unterstützung der Initiative.

Durch Ihr Engagement können wir der GLS Bank gegenüber belegen, dass unsere Waldorfschule von einer breiten Gemeinschaft getragen wird.

Wie wird der Bürgschaftskredit abgegeben?

Der Bürgschaftskredit wird über eine formelle Erklärung abgegeben. Die Unterlagen werden von der GLS Bank zur Verfügung gestellt. Bis zu einer Höhe von 3.000 EUR pro Person ist diese Erklärung schufa-frei.

Kann für mehr als 3.000 EUR gebürgt werden?

Ja. Allerdings ist dies nur unter der Bereitschaft einer Selbstauskunft und Vorlage weiterer Belege bei der GLS Bank möglich.

Wie lange läuft der Bürgschaftskredit?

Der Bürgschaftskredit besteht bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites. Bei Verschlechterung der finanziellen Situation des Bürgen ist mit Zustimmung der Bank auch ein Austausch von Bürgschaften möglich.

Was passiert bei Zahlungsverzögerungen der Initiative oder sonstigen Schwierigkeiten?

Bei wesentlichen Zahlungsrückständen werden die Bürgen von der GLS Bank informiert. Erst bei nachhaltigen Problemen wird eine Versammlung aller Bürgen einberufen, um zusammen nach Lösungen zu suchen. Erst wenn alle Versuche, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu erreichen, ausgeschöpft sind, werden die Bürgschaftserklärungen in Anspruch genommen und die Bürgen zur Einlösung aufgefordert. Die Bürgin bzw. der Bürge kann – einschließlich der von der GLS Bank geltend gemachten Zinsen und Kosten – maximal in Höhe des Bürgschaftskredites in Anspruch genommen werden. Bei erfolgter Inanspruchnahme wird die GLS Bank mit dem jeweiligen Bürgen individuelle Zahlungsvereinbarungen treffen.

Sie möchten weitere Informationen zur Bürgschaft? Hier finden Sie unsere Erklärungen. Sie vertrauen unserer Gemeinschaft und möchten eine Bürgschaft übernehmen? Eine Bereitschaftserklärung finden Sie hier.